Kriminologische Indikation bei Schwangeschaftsabbrüchen
Zu wenig Ärzt*innen nutzen die kriminologische Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch. Dabei ist bei nahezu 5% der Betroffenen von Vergewaltigungen, eine Schwangerschaft die Folge. Einer Umfrage zu Folge hindere Unsicherheit Ärzt*innen daran die Indikation zu stellen. Dem möchte die Arbeitshilfe - herausgegeben durch den Rundens Tisch Berlin - etwas entgegensetzen. Es wird festgehalten: eine kriminologische Indikation kann von allen Ärzt*innen ausgestellt werden. Es brauch keine Anzeige, die Beratungspflicht entfällt und alle Kosten werden von der Krankenkasse übernommen. Neben diesen grundlegenden Informationen bietet die Arbeitshilfe noch Hinweise zur traumainformierten Gesprächsführung, zur Abrechnung und eine praktische Druckvorlage, die in der eigenen Praxis oder Klinik übernommen werden kann.