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Die Koordinierungsstelle

Die „Koordinierungs- und Interventionsstelle zur Förderung der Intervention und Prävention in der Gesundheitsversorgung bei häuslicher und sexualisierter Gewalt“ (KIS) ist ein Projekt des Trägers S.I.G.N.A.L. e. V. Seit 2010 wird es von der Senatsverwaltung für Gesundheit im Rahmen des Integrierten Gesundheitsprogramms (IGP) gefördert. 

Unsere Mission

Das zentrale Ziel unserer Arbeit ist, die gesundheitliche Versorgung von Betroffenen häuslicher und sexualisierter Gewalt zu verbessern. Dafür arbeiten wir eng mit Gesundheitsfachpersonen, Entscheidungsträger*innen im Gesundheitswesen sowie mit Trägern und Ausbildungsstätten für Gesundheitsberufe zusammen. 

Darüber hinaus pflegen wir einen engen Austausch mit Mitarbeiter*innen von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen. Wir verstehen uns als Schnittstelle zwischen der Gesundheitsversorgung und den Berliner Einrichtungen des Antigewaltbereichs. 

Unsere Aufgaben

  • Sensibilisierung von Gesundheitsfachpersonen durch Fortbildungen zum Thema häusliche und sexualisierte Gewalt im Gesundheitsbereich
  • Beratung von Kliniken beim Aufbau standardisierter Vorgehensweisen für den Umgang mit betroffenen Patient*innen
  • zielgruppengerechte Aufbereitung gesundheits- und sozialpolitischer Themen für die Praxis
  • Bereitstellung von Informationsmaterialien für Betroffene und Praxismaterialien für den Gesundheitsbereich

Durch die Koordination des Zusammenwirkens zwischen Gesundheits- und Antigewaltbereich stellen wir sicher, dass Betroffene frühzeitig Schutz und passende Unterstützung erhalten. 

Eine Menschenrechtskonvention als Grundlage unserer Arbeit

Die Bundesregierung ist verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz vor und zur Prävention geschlechtsbezogener Gewalt zu treffen.

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen schafft. Die Gleichstellung der Geschlechter sowie das Recht auf ein gewaltfreies Leben sind grundlegende Ziele der Istanbul-Konvention. Die 81 Artikel enthalten Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt, zum Schutz von Betroffenen und zur Arbeit mit Täter*innen. In der Konvention wird besonders die Lage von Frauen mit Migrations- und Fluchtgeschichte sowie Behinderung benannt. 

Auch Einrichtungen der Gesundheitsversorgung werden als „allgemeine Hilfsdienste“ in der Konvention in die Pflicht genommen: 

  • Sie sollen Betroffenen Zugang zu ihren Angeboten gewähren und dafür geschultes Personal zur Verfügung stellen, das in der Lage ist, an Facheinrichtungen weiterzuvermitteln (Artikel 20).
  • Zudem sollen niedrigschwellige Angebote geschaffen oder ausgebaut werden, die Betroffenen nach sexualisierter Gewalt (gerichts-)medizinische Untersuchungen ermöglichen und gleichermaßen einen traumasensiblen Umgang mit den Betroffenen gewährleisten (Artikel 25). 
     

Gesetzliche und organisatorische Rahmenbedingungen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat 2020 die Prävention von Missbrauch und Gewalt in die Qualitätsmanagement-Richtlinien für Kliniken und niedergelassene Praxen aufgenommen (§ 4). Die Sensibilisierung von Fachkräften des Gesundheitswesens und standardisierte Unterstützungsmaßnahmen werden dort explizit gefordert. 
 

Der Krankenhausplan 2020 des Landes Berlin (S. 91 – Versorgungsschwerpunkt: Notfallversorgung) sieht vor, dass Kliniken mit Notaufnahme Konzepte bereitstellen, die eine angemessene Versorgung von Patient*innen nach häuslicher und sexualisierter Gewalt sicherstellen.