Femizide in Deutschland
2024 wurden in Deutschland 827 Frauen und Mädchen Opfer eines versuchten oder vollzogenen Mordes – davon 300 durch ihren (Ex-)Partner, 144 durch Familienangehörige und 383 durch andere Personen: mehr als jeden zweiten Tag ein Mord an einer Frau oder einem Mädchen.
Diese Zahlen aus der bundesweiten Kriminalstatistik werden in den letzten zwei Jahren häufig genannt, wenn es um das Ausmaß von Femiziden in Deutschland geht. Mit dem Monitor: Femizide in Deutschland stellt das Deutsche Institut für Menschenrechte eine umfangreiche Analyse bereit. Die Autor*innen klären zunächst die Begrifflichkeit von Femiziden, die es brauche, um verschiedenste Daten zu erheben und einzuordnen. Sie räumen mit kulturalistischen Mythen über Femizide auf und halten fest: „Femizide sind geschlechtsspezifische (vorsätzliche) Tötungen von Frauen und Mädchen. Geschlechtsspezifisch ist eine Tötung, wenn sie von gesellschaftlichen Rollenbildern, Stereotypen und Verhaltenserwartungen geprägt ist, die auf Ungleichwertigkeit basieren."
Für die statistische Erfassung von Femiziden braucht es eine klare Definition und konkrete Analysen zu Einzelfällen
Wie soll ein geschlechtsspezifisches Tatmotiv messbar sein und statistisch erfasst werden?
Die Autor*innen kritisieren, dass es in Deutschland schwer ist, einen umfassenden Überblick über geschlechtsspezifische Tatmotive zu erhalten. Die Ergebnisse der Polizeilichen Kriminalstatistik geben nur Aufschluss über die Beziehung zwischen Täter und Opfer. Um das tatsächliche Ausmaß von Femiziden zu erfassen, benötige es eine flächendeckende Erhebung auf Grundlage verschiedener Quellen, zum Beispiel Ermittlungsberichten. Doch diese Daten seien für Forschung und Wissenschaft nur unzureichend zugänglich. Als positives Beispiel wird Spanien angeführt, wo bereits Strukturen etabliert sind, die der Tragik von Femiziden ernsthaft entgegenwirken.
Der Monitor schafft unterdessen einen guten Überblick über verschiedene (internationale) Datensätze zu Femiziden. Er schlüsselt auf, warum die Ergebnisse unterschiedlicher Datensätze voneinander abweichen: Einen Unterschied in den Fallzahlen macht die Erfassung von versuchten und vollendeten Tötungsdelikten. Zudem zeigt die Analyse, welche Formen von Femiziden in der deutschen polizeilichen Kriminalstatistik abgebildet werden und welche nicht.
Wenig Beachtung für Taten im Beziehungs- und Betreuungsverhältnis
Besonders auffällig und bislang wenig beachtet sind die Tötungen im Erziehungs- und Betreuungsverhältnis (außerhalb eines gemeinsamen Haushalts): Im Durchschnitt wurden 33,2 Frauen und Mädchen jährlich in diesem Kontext getötet (Mittelwert 2019–2023). Davon waren die meisten Frauen über 60 Jahre alt. Das Tatmotiv für diese Form des Femizids stand größtenteils (69,9 %) im Zusammenhang mit der „persönlichen Beeinträchtigung" der Betroffenen. Beachtlich ist zudem, dass ein großer Teil der Delikte in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung stattgefunden hat.
Dass die Schnittstelle von Alter und Geschlecht ein Risikofaktor für Femizide ist, zeigt sich auch daran, dass im Zeitraum 2019–2023 durchschnittlich 95,2 Frauen getötet wurden, die über 60 Jahre alt waren.
Teil der Analyse ist auch ein Blick auf die Istanbul-Konvention, in der Femizide als äußerste Form geschlechtsspezifischer Gewalt eingeordnet werden. Die allgemeinen Forderungen der Istanbul-Konvention nach Prävention, Schutz und strafrechtlichen Maßnahmen schließen alle Gewaltformen ein. Die Autor*innen machen dabei deutlich: Rein strafrechtliche Maßnahmen gegen Femizide reichen nicht aus. Vielmehr brauche es ein Bündel spezifischer Maßnahmen zum Schutz und zur Prävention von Femiziden.
Um auch in Deutschland eine Präventionsstrategie anzustoßen, nehmen die Autor*innen den Überprüfungsmechanismus bei Todesfällen von Frauen, die elektronische Fußfessel sowie die Täterarbeit nach dem „österreichischen Modell" in den Blick. Abschließend werden Empfehlungen zu Begrifflichkeit, Datenerhebung und Prävention ausgesprochen.